Bonitäts-/Rating-Analyst
(IHK)
Rating
- Begriff:
Ziel
ist die Bewertung der Bonität und Ausdruck, ob der Kreditnehmer
seine Zahlungsverpflichtungen in Zukunft erfüllen kann.
Grundsatz
zu Basel:
>> Je schlechter ein Rating ausfällt, desto mehr Eigenkapital
der Bank wird hierfür gebunden und desto teuer wird der
Kredit.
>>
Je besser ein Rating ausfällt, desto weniger Eigenkapital
der Bank wird hierfür gebunden und desto bessere Konditionen
können gewährt werden.
Eine
umfassende Ratingberatung bietet dem mittelständigen Unternehmer
eine Vielzahl von Chancen.
Diese sind z.B.
- Rating
macht die Kreditentscheidung transparenter
- der
Umgang mit Ratings muss erlernt werden
- Rating macht die Konditionen fairer (?)
- Rating ist Risikofrüherkennung !!
- Rating ist Beratungsdienstleistung
- Das
neue Rating stärkt die Wettbewerbsposition von Mittelstand
und Banken ! ??
- Banken
und Unternehmen haben das Ziel, eine gute Bonität zu erreichen.
- Ratinganalyse
ist kein Selbstzweck, sondern bietet neue Chancen.
- Am
Ende soll nicht das Ziel stehen, allein die Ratingnote zu verbessern,
sondern vielmehr die Ertragskraft und den Wert des Unternehmens
zu steigern und damit dessen langfristige Existenz und Wachstum
sicherzustellen.
In
2004 sind die neuen Eigenkapitalregeln für Banken veröffentlicht
worden. Eine Umsetzung ist grundsätzlich bis Ende 2006 vorgesehen.
Es ist damit zu rechnen, dass die Banken den fortgeschrittenen
IRB-Ansatz - also ein eigenes Ratingsystem - anwenden werden.
Allerdings
wird Basel II seine rechtliche Wirkung erst nach der Umsetzung
in den einzelnen Staaten entfalten. Diese neuen „Spielregeln
für Kreditnehmer”, nach denen die Kreditvergabe von
der konkreten Ausfallwahrscheinlichkeit abhängig gemacht
wird, haben insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) Befürchtungen ausgelöst, die Finanzmittel würden
sich für sie verknappen und verteuern. Denn die Vorgaben
von Basel II werden von den Kreditinstituten streng angewendet.
Bei leichtfertiger Kreditvergabe droht den betroffenen Bankangestellten
nicht nur eine Schadensersatzpflicht, sondern sogar eine Bestrafung,
weil solche Pflichtverstöße in Zukunft durch die standardisierten
Bonitätsprüfungen nachweisbar sein werden.
Außerdem
werden die Ratingsysteme und ihre Anwendung von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) ab 2006 auf Freigabe
und auf Funktionstauglichkeit überprüft werden. Wegen
dieser Vorgabe werden sie bereits jetzt eingeführt, um eine
Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit ihrer Kredite und der Bewertung
ihrer Sicherheiten mit einer fünfjährigen Anwendungsphase
zu ermöglichen und ihre Kunden danach einzuordnen. Im Übrigen
entspricht dieses Verhalten wirtschaftlichen Notwendigkeiten, wenn
man den Wertberichtigungsbedarf der Kreditinstitute verfolgt.
Es gilt für die Zukunft der Trend:
Die Kreditvergabe der Banken ist deutlich restriktiver als in der
Vergangenheit.
Die Anforderungen an Unternehmen bei der Kreditvergabe steigen signifikant.
Diese erhöhten und zum Teil restriktiven Anforderungen habe
ich bei Kreditgesprächen meiner Mandanten mit Kreditinstituten
in den letzten zwei Jahren erfahren. Dem haben auch nicht die Mittelstandserleichterungen
in Basel II entgegengewirkt. Im Interesse des Mittelstandes ist
durchgesetzt worden, dass bei langfristigen Krediten an Firmen,
deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme 500 Mio. € nicht übersteigt,
auf Laufzeitenzuschläge bei der Eigenkapitalunterlegung verzichtet
werden kann. Der Langfristkredit als stabilisierender Faktor der
deutschen Volkswirtschaft wird also für den durchschnittlichen
Mittelständler nicht benachteiligt. Wenn die Kredithöhe
1 Mio. € nicht übersteigt, können diese wie Kredite
an Privatkunden als dem Massengeschäft (= Retailgeschäft)
zugehörig behandelt werden, d. h. Kredite an Privat- und kleine
Firmenkunden sowie Freiberufler und Gewerbetreibende werden in diesem
Fall ohne ein Einzelrating zusammengefasst (sog. Retailportfolios),
was ohne Bewertung des einzelnen Kreditnehmers wegen der pauschal
eingeschätzten flacheren Risikokurve eine geringere Eigenkapitalunterlegung
und damit eine Verbilligung auslöst.
Jedoch sind die Banken und Sparkassen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße
Kreditgeschäftsführung angehalten, auch unterhalb dieser
Offenlegungsgrenze eine angemessene Untersuchung der Kreditnehmerbonität
vorzunehmen!!!
Entscheidend für die Schwierigkeiten der KMU ist, dass sie
in der Qualität ihrer betriebswirtschaftlichen Infrastruktur
auch ohne Basel II einen gewaltigen Nachholbedarf haben. Die traditionell
weitgehend beratungsresistenten KMU, deren Führungskraft fast
völlig durch operative Tätigkeiten absorbiert wird, haben
ihre Hausaufgaben zu machen, und dabei ist insbesondere der Steuerberater
gefordert.
Mein
Beratungsvorschlag:
Die Umsetzung des Themas Rating wird von mir aktiv angenommen. Ich
verstehe mich als Ihr Interessenvertreter gegenüber der Bank.
In Ihrem Interesse kontrolliere ich die Bewertungen seitens der
Banken, denn oft fehlen den Banken Informationen bzw. die vorhandenen
Informationen werden ggfs. nicht richtig ausgewertet. Dies führt
zu einer schlechteren Ratingbewertung und damit zu folgender einfachen
Aussage:
Schlechtes
Rating - schlechte Zinskonditionen
Gutes
Rating - gute Zinskonditionen
Ich kann für Sie Ratinganalysen erstellen und so aus den
gewonnenen Erkenntnissen über Ihren Betrieb zu weiterführenden
Beratungen Ihren Betrieb nach vorne bringen.
Ein für mich wichtiger Aspekt ist, dass Sie das Rating für
sich arbeiten lassen können. Der Weg über die systematische
Analyse Ihres Betriebes, die Entdeckung von Schwachstellen und
deren Beseitigung führt dann automatisch zu einem guten Rating.
Auch
sollten Sie sich der positiven Auswirkung Ihres Ratings auf die
Außendarstellung bewusst werden. Sie können damit werben.
Mit der Veröffentlichung der Ratingbewertung geben Sie weder
Zahlen, Einzelheiten noch Unternehmensstrategien preis. Sie dokumentieren
aber gegenüber Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern , dass Sie
sich aktiv mit dem Thema Rating auseinandersetzen.
Deshalb ist es meine Pflicht, meine Mandanten umfassend zu beraten
und auch ungefragt über alle fachspezifischen Einzelheiten
und deren Folgen zu unterrichten und vor möglichen Schäden
zu bewahren Dazu gehört auch die geeignete Rechtsform zu
empfehlen die günstigste Unternehmensumstrukturierung aufzuzeigen.
Vergütung:
Die Ratingberatung umfasst also in der Vorbereitungsphase:
Vermittlung
der maßgeblichen Ratingkriterien.
Zusammenstellung und Aufbereitung der Präsentationsunterlagen.
In der Phase eines vorausschauenden Ratings:
Durchführung
einer unternehmensinternen Schwachstellenanalyse
Umsetzung der Erkenntnisse, die Implementierungsberatung
Vorbereitung auf das Bankengespräch und dessen Begleitung.
Informationsasymmetrien,
die zu Fehleinschätzungen bei den Kreditinstituten führen,
müssen frühzeitig beseitigt werden. Ziel meiner Ratingberatung
ist, eine unter den Unternehmensgegebenheiten bestmögliche
Einstufung zu erhalten. Wenn die Unternehmen um die begrenzten
Kreditvolumina von Banken und Sparkassen konkurrieren, ist es
von entscheidender Bedeutung, dass sie sich dort in einer Weise
präsentieren, die zu einer günstigen Beurteilung führt.
Dazu ist es nicht nur erforderlich, dass das Unternehmen die notwendigen
und evtl. zusätzlich benötigten Informationen kennt,
sondern sie zum Ratingzeitpunkt auch adäquat kommunizieren
kann. Und wenn möglich, ist frühzeitig auf verschiedene
Parameter Einfluss zu nehmen.
In
welcher Größenordnung die Gebühr liegt und welche
Leistungen mein Mandant dafür von seinem Steuerberater erwarten
kann, wird im Rahmen eines ausführlichen Aufklärungsgesprächs
besprochen. Wenn der Mandant von mir umfassend informiert wird
und den Wert dieser rein betriebswirtschaftlichen Leistung für
sich erkennt, dann ist er auch eher bereit, einen angemessenen
Preis dafür zu bezahlen. Die Höhe des Honorars wird
sich danach richten, wie schwierig und komplex die Beratung ist,
z. B. ob sie einen einzelfallorientierten Steuerbelastungsvergleich
zur Prüfung der optimalen Rechtsform, die Umsetzung der leistungswirtschaftlichen
Sofortmaßnahmen und die Aufstellung eines Business-Plans
miteinbezieht. Ich denke, dass die Begrenzung der Kosten fair
ist, da ich in erster Linie für mein Wissen und nicht für
die Anzahl geleisteter Stunden bezahlt werde.
Eine nicht ganz geringe Anzahl von KMU-Unternehmen haben bisher
keine unterjährige BWA. Sie ist aber als Krisenindikator
besonders geeignet und wird von den Kreditinstituten unter dem
Gesichtspunkt der Transparenz über die wirtschaftliche Lage
des Unternehmens mit hohem Stellenwert bepunktet und immer häufiger
angefordert. In den zukünftigen Ratingkonzepten wird konkret
die Frage gestellt:
„Wie
bewerten Sie das unterjährige Berichtswesen?”
Die sog. Standardauswertungen sind aber kaum betriebswirtschaftlich
durchdacht. Sie sind im Ergebnis nur eine Komprimierung des aufgelaufenen
bisherigen Jahresergebnisses. Darum wird zunehmend eine qualifizierte
betriebs-wirtschaftliche Auswertung verlangt. In ihr sind möglichst
detailliert und exakt u. a. Vergleichswerte wie Vorjahreszahlen
oder Planzahlen anzugeben individuelle Konten einzurichten, um
die Auswertung weiter aufzugliedern die Vorräte bzw. der
Materialverbrauch richtig zu bewerten die Entwicklung und Zusammensetzung
des Forderungsbestandes und der Verbindlichkeiten darzustellen
nur unregelmäßig anfallende Aufwendungen und Erträge
periodengerecht abzugrenzen kalkulatorische Aufwendungen zu berücksichtigen.
Außerdem sind im Erläuterungsteil zu einigen Punkten
besondere Aussagen zu treffen:
Mehrjahresvergleich
Angabe von Vergleichswerten
Trends in den Schlüsselpositionen Umsatz, Kosten und Ertrag
sollten aufgezeigt werden.
Bestandsveränderungen:
Die richtige Erfassung der Veränderungen des Vorratsvermögens
ist für das Ergebnis und damit die Aussagekraft der betriebswirtschaftlichen
Auswertung von entscheidender Bedeutung. Darum muss die Methode
bzw. das Verfahren der Ermittlung erläutert werden.
Einbuchung von Abgrenzungen:
Aufwendungen und auch Erträge, die nur in bestimmten Zeitabständen
anfallen, sind zeitanteilig zu erfassen. Das gilt z. B. für
Abschreibungen, Inventurdifferenzen, Pauschalwertberichtigungen,
Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gewerbesteuer und bei den Erträgen
beispielsweise für Pachterträge, Bonuszahlungen oder
Veräußerungsgewinne. Ob übliche Risiken (Gewährleistungen,
Einzelwertberichtigungen usw.) ebenfalls pro rata gebucht werden,
hängt von der Wesentlichkeit der Beträge ab, sollte
dann aber selbstverständlich sein. Schwierig ist die Abgrenzung
bei Unternehmen, die langfristige Fertigungen vornehmen. Das führt
zu einem Auseinanderfallen von Umsätzen und dazugehörigen
Aufwendungen.
Insgesamt müssen ersichtlich sein:
Bilanzstrukturkennzahlen, wie Eigenmittelquote, Umschlagshäufigkeit
des Vorratsvermögens, Zahlungsziele Erfolgskennzahlen, wie
Rohertragsmarge, Kostenrelationen und Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Neuerdings
hört man immer häufiger, dass Jahresabschlüsse, die
von Steuerberatern erstellt wurden, wegen unzureichender Aussagekraft
von Kreditsachbearbeitern zurückgewiesen wurden. Es gab erstmals
zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres bis zum 31. 12. 2002
ein Aufforderungsschreiben der Sparkassen, aber auch anderer Institute,
die erstellten Jahresabschlüsse zusätzlich mit einer Erklärung
zu versehen, dass die Zahlen aus der Buchhaltung, die die Basis
für die Erstellung des Jahresabschlusses waren, in sich plausibel
sind. Die Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen
für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater
v. 22./23. 10. 2001 dient hierzu als Richtlinie. Denn gem. §
27 Abs. 1 der Berufsordnung ist jeder Auftrag unter Beachtung der
in den §§ 2 bis 9 der Berufsordnung niedergelegten Grundsätze
sowie der Hinweise und Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer
auszuführen.
Diese
Bestätigung ist in Zukunft in einer schlichten Form nicht mehr
ausreichend. Es wird als künftiger Standard nicht nur die Ordnungsmäßigkeit
der Arbeitsergebnisse und ihre Übereinstimmung mit den Gesetzen
und eventuellen Verträgen bescheinigt werden müssen, sondern
darüber hinaus die Vollständigkeit aller Nachweise und
die Vornahme zahlreicher Plausibilitätsprüfungen.Der
Umfang der vorzunehmenden Plausibilitätsbeurteilungen hängt
von der Größe und Komplexität der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Mandanten, dem Grad der Wesentlichkeit und
dem innewohnenden Risiko der betreffenden Abschlussaussage ab. Es
ist u. a. festzustellen, ob durch sachdienliche Befragung und durch
analytische Prüfungshandlungen die Erfassung der Geschäftsvorfälle,
der Nachweis der Bestände an Vermögensgegenständen
und Schulden und ein funktionierendes Risikomanagementsystem zumindest
als plausibel bestätigt werden können oder ob z. B. das
Risikomanagementsystem und die körperliche Bestandsaufnahme
nicht Gegenstand des Auftrags waren. Zur Beurteilung empfiehlt sich
die Checkliste nach HFA 4/1996 des IDW oder des Arbeitskreises für
Rechnungslegungsfragen von der Bundessteuerberaterkammer und dem
Deutschen Steuerberaterverband e. V. mit jeweils 64 Fragen. Es ist
zu erklären, dass diese Prüfungen die Aussage erlauben,
dass keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit
des Jahresabschlusses sprechen.Führen
die dem Steuerberater gegebenen Auskünfte oder seine Feststellungen
zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Grundlagen für
den zu erstellenden Jahresabschluss, so ist den Zweifeln nachzugehen.
Werden im Rahmen der Plausibilitätsbeurteilungen oder in der
Verfolgung von Zweifeln Fehler festgestellt, ist für deren
Beseitigung zu sorgen.
Letztendlich kann ich festhalten, dass eine umfassende Ratingberatung
dem mittelständigen Unternehmer eine Vielzahl von Chancen bieten
kann. In meinem Vortrag am 1. Juni 2005 in Dillingen ist die Frage
aufgeworfen worden, wieviel eine Ratingberatung kostet und welchen
finanziellen Nutzen der Unternehmer erlangt. Dabei zeigt folgendes
einfaches Beispiel, wieviel eigentlich der Unternehmer an Umsatz
erbringen muss, um eine Zinsverteuerung von 2.000 € auszugleichen:
Kreditvolumen: 100.000,00 €
Zinssatz bisher 6 %= Zinsen 6.000,00 €
Zinnsatz
neu 8 % = Zinsen 8.000,00 € Frage:
Wieviel kosten mich die 2.000,00 € Zinsdifferenz?
Annahme:
Wareneinsatz 60 %; Kosten 20 %
Ein
um 2.000 € erhöhter Zinsaufwand bedeutet eine
Umsatzsteigerung
von 10.000 €
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